Die Stadt Bad Doberan als Heilbad mit seinen Ortsteilen Althof, Vorder Bollhagen und dem Seeheilbad Heiligendamm ist eine Kreisstadt im Landkreis Rostock mit Lage im mittleren Mecklenburg. Ihre erste geschichtliche Erwähnung erfährt sie im Jahre 1171.
1879 erhielt Doberan das Stadtrecht und darf seit 1921 den Titel „Bad“ tragen.
Die Stadt fungiert als Mittelzentrum. Die Wirtschaftsstruktur der Stadt bestimmen überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Bereich Handwerk, Gewerbe und Handel. Einen regionaltypisch bedeutenden Stellenwert nehmen die Bereiche Kur- und Erholungswesen sowie der Tourismus ein.
Fläche und Bevölkerung | |||
Haupt-/ alleiniger Wohnsitz | Gesamt | Männer | Frauen |
Bad Doberan | 11.826 | 5.672 | 6.154 |
Bad Doberan OT Althof | 167 | 92 | 75 |
Bad Doberan OT Heiligendamm | 175 | 90 | 85 |
Bad Doberan OT Vorder Bollhagen | 228 | 115 | 113 |
Bad Doberan gesamt | 12.396 | 5.969 | 6.427 |
Nebenwohnsitz | Gesamt | Männer | Frauen |
Bad Doberan | 340 | 165 | 175 |
Bad Doberan OT Althof | 7 | 6 | 1 |
Bad Doberan OT Heiligendamm | 60 | 29 | 31 |
Bad Doberan OT Vorder Bollhagen | 4 | - | 4 |
Bad Doberan gesamt | 411 | 200 | 211 |
Haupt- und Nebenwohnsitz | Gesamt | Männer | Frauen |
Bad Doberan | 12.166 | 5.837 | 6.329 |
Bad Doberan OT Althof | 174 | 98 | 76 |
Bad Doberan OT Heiligendamm | 235 | 119 | 116 |
Bad Doberan OT Vorder Bollhagen | 232 | 115 | 117 |
Bad Doberan gesamt | 12.807 | 6.169 | 6.638 |
Gemeindefläche | 3.370 ha |
Wappen der Stadt Bad Doberan
Das Wappen zeigt:
„Durch einen silbernen Krummstab mit nach vorn und aufwärts gerichteter Krümme geteilt; oben in Gold ein springender roter Hirsch mit gestreckten Vorderläufen; unten in Blau ein flugbereiter silberner Schwan mit ausgeschlagener roter Zunge auf silbernen Wellen.“
Hinweis: nach § 2 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan bedarf die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte der Genehmigung des Bürgermeisters.
Städtepartnerschaft
Wappen der Stadt Bad Schwartau
Die Stadtverordnetenversammlungen der Städte Bad Schwartau in Schleswig-Holstein und Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern haben durch ihre Beschlüsse vom 14. Und 21. Dezember 1989 diese Städtepartnerschaft begründet.
Am 3. Oktober 1991 wurde sie dann unterzeichnet.
Die Schwerpunkte dieser Städtepartnerschaft sind:
1. Die Städtepartnerschaft soll dazu beitragen, die deutsche Einigung schnell zu verwirklichen und in den vierzig Jahre lang getrennt gewesenen Regionen gleich gute Lebensverhältnisse für die Menschen zu schaffen.
2. Zwischen den Selbstverwaltungen und den Einrichtungen beider Städte soll ein ständiger Gedankenaustausch stattfinden.
3. Die Städtepartnerschaft soll Begegnungen und Freundschaften zwischen den Menschen fördern, Organisationen, Vereine und Gruppen beider Städte mit gleichen oder ähnlichen Zielen und Interessen zusammenführen und eine ständige und dauerhafte Verbindung aller gemeinschaftsbildenden Kräfte erreichen.
4. Beide Städte haben das Ziel und sind entschlossen, auf allen Gebieten des Lebens das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit zu stärken und an den großen Aufgaben in Deutschland und Europa gemeinsam mit zu wirken.