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B-Plan 42:

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Bad Doberan „Pferderennbahn, Baumwipfelpfad“ (ehemals unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Bad Doberan „Pferderennbahn, Baumwipfelpfad“)
Aufgrund des umfangreichen Datenmaterials finden Sie die Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
vom 14. Januar 2021 bis einschließlich 25. Februar 2021
unter: https://hidrive.ionos.com/share/9meh1l6yiz

 

Bürgerbeteiligung

Wie läuft ein Bebauungsplanverfahren?

Das Verfahren, wie ein Bebauungsplan aufgestellt wird, ist im Baugesetzbuch geregelt. Das Wichtigste steht in den § 1 bis 4 Baugesetzbuch. Wie die Bürger beteiligt werden müssen, legt § 3 "Beteiligung der Bürger" des Baugesetzbuchs fest.

Der Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Stadt Bad Doberan ist nachfolgend dargestellt:

1. Aufstellungsbeschluss

Ein Bebauungsplanverfahren beginnt in der Regel mit dem "Aufstellungsbeschluss", der durch die Stadtvertreterversammlung gefasst wird.

Inhalt des Aufstellungsbeschlusses ist die zu überplanende Fläche überplant sowie das Planungsziel. Der Aufstellungsbeschluss wird im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Bad Doberan, dem Bad Doberaner Anzeiger veröffentlicht.

2. Vorläufiger Entwurf

Das Amt für Stadtentwicklung erarbeitet den städtebaulichen Vorentwurf des Bebauungsplans bzw. läßt diesen durch ein Planungsbüro erarbeiten. Dieser vorläufige Entwurf wird mit den Fachämtern des Landkreises sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Träger öffentlicher Belange sind Ämter und Behörden des Bundes und des Landes sowie öffentliche Institutionen, deren Aufgaben bei der städtischen Planung berücksichtigt werden müssen. Zu den Trägern öffentlicher Belange zählen u. a. das Straßenbauamt, das Staatliche Amt für Umwelt und Natur, die Industrie- und Handelskammer.

3. Bürgeranhörung

Das Bebauungsplanverfahren gibt Ihnen zweimal Gelegenheit, sich an der Planung zu beteiligen. Auf der "Bürgeranhörung" können Sie sich in einer frühen Phase des Planverfahrens zur Planung äußern und Vorschläge zur Planung geben. Die Bürgeranhörung ist die sog. "frühzeitige Bürgerbeteiligung nach Par. 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches. Der Termin der Bürgeranhörung wird immer im Bad Doberaner Anzeiger und durch öffentlichen Aushang bekannt gemacht.

Auf der Bürgeranhörung stellen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Stadtentwicklung die Planung vor. Sie haben hierbei Gelegenheit, Anregungen und Hinweise zu geben und Fragen zu stellen. Über die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird ein Protokoll erstellt, das Bestandteil der Verfahrensakte wird.

4. Auslegungsbeschluss

Das Amt für Stadtentwicklung wertet Ihre Anregungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus und erarbeitet den "Entwurf des Bebauungsplans". Die Stadtvertretung beschließt den Entwurf und die öffentliche Auslegung. Der Entwurf des Bebauungsplans liegt anschließend einen Monat lang öffentlich aus. Die Auslegung findet im Rathaus, Severinstraße 6 zu den üblichen Öffnungszeiten statt. Ort und Zeit der Auslegung wird im Bad Doberaner Anzeiger sowie in den Aushangkästen rechtzeitig bekannt gegeben.

5. Auslegung

Die Auslegung ist die zweite Phase der Bürgerbeteiligung, die sog. "förmliche Bürgerbeteiligung" nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Während der Auslegung des Planentwurfs können Sie Anregungen zum Plan geben. Ihre Anregungen können Sie unmittelbar im Rathaus aufschreiben, bzw. Sie senden einen Brief oder eine E-Mail an:
stadtplanung@stadt-dbr.de .

Das Amt für Stadtentwicklung sammelt alle Anregungen und bereitet einen Entscheidungsvorschlag für die Stadtvertretung vor, ob und ggf. wie die Anregungen berücksichtigt werden. Vor dem Beschluss erfolgt die Beratung in den zuständigen Fachausschüssen.

6. Satzungsbeschluss

Alle Anregungen aus der Auslegung müssen gegeneinander und untereinander "abgewogen" werden. Das Amt für Stadtentwicklung prüft, ob Ihre Anregungen berücksichtigt werden können. Anregungen können berücksichtigt werden, wenn sie dem Planungsziel nicht widersprechen und mit privaten Interessen und öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Ihre Anregungen berücksichtigt werden können, trifft die Stadtvertretung mit dem "Abwägungsbeschluss". Sie beschließt den Bebauungsplan dann als "Satzung", d. h. als Ortsrecht der Stadt Bad Doberan, das für die Bürgerinnen und Bürger verbindlich ist. Der Satzungsbeschluss wird im Bad Doberaner Anzeiger veröffentlicht. Alle Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise gegeben haben, erhalten eine Antwort, wie über ihre Anregung entschieden wurde. Gegen diese Entscheidung zu Ihren Anregungen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu. Über diese Widersprüche muss die Stadtvertreterversammlung erneut entscheiden.

7. Bekanntmachung

Der Satzungsbeschluss wird im Bad Doberaner Anzeiger veröffentlicht. Mit dem Tage der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Sie können den rechtskräftigen Bebauungsplan im Rathaus einsehen.

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